3 klärungen zum Zuge kommen können (vgl. z.B. die Bevorschussung von allfälligen IV-Rentenleistungen durch die Wohnsitzgemeinde mit entsprechender Rückerstattung durch die Invalidenversicherung nach rückwirkender Zusprechung einer Rente und Festlegung der Nachzahlungsbeträge).