10. Zusammenfassend ist die Beschwerde unbegründet und abzuweisen. Diesem Ergebnis entsprechend werden die Verfahrenskosten den Beschwerdeführern (unter solidarischer Haftung) auferlegt. 27 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens werden auf Fr. 800.-- festgelegt und den Beschwerdeführern auferlegt (unter solidarischer Haftbarkeit). Nachdem die Beschwerdeführer am 28. Dezember 2016 einen Kostenvorschuss von Fr. 800.-- bezahlt haben, ist die Rechnung ausgeglichen.