Verbots auf im Zeitpunkt der Einreichung der Initiative bereits vorliegende, erstinstanzliche Baubewilligungen scheint hingegen als fraglich, wobei diese Frage hier letztlich offen gelassen werden kann. Wäre die Initiative gültig und würde sie angenommen (und im vorliegenden Wortlaut umgesetzt), wäre also im Einzelfall noch zu prüfen, ob die grundsätzlich rechtmässige Übergangsregelung auch für das Bauprojekt der H.________ GmbH Anwendung finden würde.