Wie ausgeführt, begründen die Initianten ihr Begehren damit, dass in dem von der H.________ GmbH geplanten Ausbildungszentrum an über 30 Wochenenden Veranstaltungen und Wettkämpfe mit über 100 Teams durchgeführt werden sollen und der Betrieb das ganze Jahr über während 24 h offen sein soll. Die Gewerbezone solle ausschliesslich Gewerbe- und Industriebetrieben vorbehalten sein. Mit dem Verbot soll damit eine Unterscheidung zwischen Betrieben zur Ausbildung von Hunden (bzw. zur Ausübung von Hundesport) und anderen Gewerbetrieben getroffen werden, für den kein vernünftiger Grund in den zu regelnden Verhältnissen ersichtlich ist.