7.2.2 Die Wirtschaftsfreiheit schützt die freie wirtschaftliche Betätigung in umfassendem Sinne (Urteil BGer 2P.55/2003 Erw. 4.3.2 m.H.). Sie schützt dabei u.a. auch die freie wirtschaftliche Niederlassung, d.h. die freie Wahl des Ortes der Geschäftsniederlassung oder der Berufsausübung (Vallender, St. Galler Kommentar zu Art. 27 BV Rz 25). Die Initiative verhindert die Nutzung von Grundstücken in der Gemeinde G.________ für den Betrieb von Hundesportanlagen und Hundezuchtanlagen. Damit wird die freie Wahl des Ortes zur Ausübung dieses Gewerbe einschränkt und die Wirtschaftsfreiheit beeinträchtigt.