Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7.A., Rz 2349 m.H.). Gemäss ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung kommt eine auf eine Nutzungsplanung zurückzuführende Eigentumsbeschränkung einer Enteignung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 RPG (und Art. 26 Abs. 2 BV) gleich, wenn einem Eigentümer der bisherige oder ein voraussehbarer künftiger Gebrauch seines Grundeigentums untersagt oder besonders stark einge-