Der Schutz von Spaziergängern bzw. der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt vor (insbesondere freilaufenden) Hunden steht ebenfalls im Interesse der Öffentlichkeit. Allerdings verbietet die Initiative die Erstellung von Hundesportanlagen und Hundezuchtbetrieben auf Privatgrundstücken in der Gewerbezone. Ein eigentlicher Schutz der Spaziergänger und der Tier- und Pflanzenwelt vor Hunden vermag das Verbot nicht zu bewirken (zumal mit einfachen baulichen Auflagen verhindert werden kann, dass sich Hunde selbständig von der Anlage entfernen). Diesem Schutzziel muss mit entsprechenden, für sämtliche Hundehalter geltenden Regelungen nachgekommen werden.