fragliche Gebiet grenzt nördlich/nord-östlich an die Autobahn. Im Übrigen grenzt es an die Landwirtschaftszone und Wohngebiete der Gemeinde G.________ liegen in einiger Entfernung auf der anderen Seiten der Autobahn. Die Initiative geht daher zumindest insofern, als dass sie Hundeausbildungsanlagen auch in Gewerbegebieten der Empfindlichkeitsstufe IV, welche durch die Autobahn von den Wohngebieten der Gemeinde G.________ abgetrennt sind, offenkundig zu weit.