Geschützt hat das Bundesgericht auch eine Zonenvorschrift, welche in der Industrie- und Gewerbezone Elektrizitätserzeugungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, untersagt (betr. Anlagen mit überdurchschnittlich hohem CO2- Ausstoss: Urteil BGer 1C_36/2011 v. 8.2.2012). Nicht geschützt wurde demgegenüber der Ausschluss von Gebrauchtwagenhandel in der Industrie- und Gewerbezone (BEZ 2002 Nr. 44).