tar RPG: Nutzungsplanung, Art.14 Rz 40). Einschränkungen der Eigentumsgaran- 18 tie aufgrund von Nutzungsplänen unterliegen den für alle Eingriffe in verfassungsmässige Rechte geltenden drei Voraussetzungen. So muss gemäss Art. 36 BV jede Einschränkung eines Grundrechts auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, durch ein öffentliches Interesse oder den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt und verhältnismässig sein (Jeanneret/Moor, a.a.O., Art. 14 Rz 41; Tanquerel in: Praxiskommentar RPG, Art. 21 Rz 14).