Der Gegenstand der vorliegenden Initiative (Anpassung des Baureglements, Gewerbezone) ist klar definiert. Ebenso klar ist auch das von den Initianten verfolgte Ziel, der Sinn der Initiative: Verbot der Nutzung und des Betriebs für jeglichen Hundesport, Hundeausbildung und dergleichen in der Gewerbezone. Aufgrund der Begründung steht fest, dass der Betrieb eines Hundeausbildungszentrums, wie es die H.________ GmbH am K.________weg plant, in der ganzen Gewerbezone der Gemeinde G.________ nicht möglich sein soll.