Die zitierte Rechtsprechung bezieht sich regelmässig auf Vorlagen, welche in Form von allgemeinen Anregungen eingereicht wurden und für die dementsprechend verschiedene Auslegungsmöglichkeiten bestehen. Auch wenn die Prüfung der Vereinbarkeit einer Initiative mit übergeordnetem Recht nur grobmaschig erfolgen soll, so hat sie doch auch sicherzustellen, dass der Gemeindeversammlung