12 Rechtsgleichheit (Art. 8 BV) verletzt. Zudem widerspreche die Initiative den Vorgaben des Raumplanungsgesetzes und des Planungs- und Baugesetzes. Der Gemeinderat bestätigt damit das Ergebnis der (unverbindlichen) Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung (Vi-act. 5).