33 RPG beachtlich. Dies bedeutet, dass nicht jede auf die Änderung eines Baureglementes abzielende Initiative diese Minimalvorschriften an das Verfahren gemäss RPG einhalten muss, sondern nur dann, wenn sie auf Massnahmen und Verfahren der Raumplanung abzielen, die der zweckmässigen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes dienen (Aemisegger/Haag, a.a.O., Rz 45; vgl. auch Urteil BGer 1P.13/2003 vom 5.3.2003 Erw. 3.3). Dies ist bei der vorliegenden Initiative, welche die Nutzung in der Gewerbezone betrifft, der Fall.