Demgegenüber ist die Initiative ein eigenständig geregeltes Instrument der direkten Demokratie und nicht speziell auf die Raumplanung ausgerichtet. Solange jedoch das kantonale Recht dies nicht ausdrücklich ausschliesst, kann auf dem Wege der Initiative auch eine konkrete Raumplanungsmassnahme vorgeschlagen werden (BGE 138 I 131 Erw. 5.2 m.w.H. [Pra 2012 Nr. 99]). Dass die Planungsinitiative als solche im schwyzerischen Recht ausgeschlossen wäre, wird vom Gemeinderat zu Recht nicht behauptet.