4.1 Laut Gemeinderat wollen die Initianten die Nutzungsart in den Gewerbezonen G1, G2 und G3 einschränken. Damit liege eine Zonenplanänderung vor. Im Planungsbereich seien indes Initiativbegehren im Sinne von Rechtsetzungsinitiativen nur als allgemeine Anregungen möglich. Die Initiative enthalte aber konkret ausformulierte Baureglementsänderungen, was unzulässig sei.