E. Unter Verweis auf die Begründung des Nichteintretensbeschlusses vom 28. November 2016 verzichtet der Gemeinderat G.________ auf eine Vernehmlassung und beantragt die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: