So ist unter anderem vorgesehen an über 30 Wochenenden Veranstaltungen und Wettkämpfe mit über 100 Teams (Mensch und mehrere Hunden) durchzuführen. Die Hundeausbildungsanlage soll gemäss Bauprojekt das ganze Jahr hindurch 24 Stunden am Tag genutzt werden. Dies ist unverhältnissmässig und entspricht nicht dem Zonenzweck. Auch den umliegenden Firmen ist es verboten, an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten. Die Initianten sind der Ansicht, dass die bestehende und geltende Gewerbezone für den Hundesport (oder Ähnliches) unzulässig ist. Die Gewerbezone ist ausschliesslich den Gewerbebetrieben und kleineren Industriebetrieben vorbehalten.