Gestützt auf § 37 der Verfassung des Kantons und auf § 8 des Gesetzes über die Organisation der Gemeinden und Bezirke reichen die untenstehenden Stimmberechtigten der Gemeinde G.________ nachfolgendes Initiativgebegehren ein: Art. 33 Abs. 1 des Baureglements der Gemeinde G.________ sei wie folgt zu ergänzen: Die Gewerbezonen sind für Gewerbebetriebe und kleinere Industriebestriebe bestimmt. Unzulässig sind insbesondere Bauten und Anlagen für den Betrieb von Hundesport, Hundeausbildungen, Hundezucht und gewerbsmässige Hundehaltung. Art. 50 Abs. 2 des Baureglements der Gemeinde G.________ sei wie folgt zu ergänzen: