5. Zustellung an: - den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin (2/R) - den Rechtsvertreter des Beschwerdegegners (2/R) - den Beigeladenen (R) - den Gemeinderat Arth (R) - den Regierungsrat - das Sicherheitsdepartement, Rechts- und Beschwerdedienst - das kantonale Amt für Raumentwicklung - das Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Bern (A) - und das Bundesamt für Umwelt BAFU, Bern (A). Im Namen des Verwaltungsgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: