Die Sichtverhältnisse seien in den Baueingabeplänen gemäss der VSS SN 640 273a eingetragen. Es bestehe tatsächlich die grundsätzliche Problematik, dass bei vielen bestehenden Einfahrten die Sicht auf dem Nachbargrundstück eingeschränkt werde. Diesbezüglich strebe das Tiefbauamt gestützt auf § 38 StraG dauernd Verbesserungen an. Im vorliegenden Fall sei das über das Grundstück