Mit Stellungnahme vom 8. April 2016 im regierungsrätlichen Verfahren hat das Tiefbauamt zudem ergänzend ausgeführt, die geltende Praxis des Tiefbauamtes zur Erteilung einer Einfahrtsbewilligung oder zu deren Verweigerung stütze sich neben §§ 47 f. StraG auf die VSS-Normen SN 640 273a (Sichtfelder in Knoten) und SN 640 050 (Grundstückszufahrten) sowie das "Merkblatt zur Ergänzung Formular Z15". Bei Neubauten auf der "grünen Wiese" könnten die Normen in der Regel ausnahmslos durchgesetzt werden; in den übrigen Fällen seien oft Zugeständnisse notwendig, welche durch sorgfältige Abwägung zu finden seien.