Die Bewilligung wird im Projektgenehmigungsverfahren nach dem StraG oder im Baubewilligungsverfahren nach dem PBG erteilt (§ 25 Abs. 4 StraV). Träger der Hauptstrassen ist der Kan- 11 ton (§ 5 Abs. 2 StraG). Fachstelle im Sinne der StraV ist das kantonale Tiefbauamt (§ 2 Abs. 1 StraV). Es beaufsichtigt und verwaltet die Hauptstrassen (§ 2 Abs. 2 erster Satzteil StraV).