10 falle ebenfalls unter die Bestandesgarantie. Ein Verbot der Rückwärtseinfahrt in die Kantonsstrasse stelle einen schweren Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar. Die bisher bestehenden Mauern und Hecken im Garagenbereich entlang der Kantonsstrasse würden abgerissen. Dadurch sowie durch den grösseren Vorplatz erhöhe sich die Übersichtlichkeit und der Sichtwinkel deutlich. Zwei Garagenplätze gehörten heute bei Einfamilienhäusern zum Wohnstandard. Analog zur heutigen Situation führe der Sichtwinkel für das Trottoir zu einem Teil über das Grundstück der Beschwerdeführerin;