Betreffend den Hochwasserschutz (Beschwerde S. 5 lit. d) hat sich der Regierungsrat unter Bezugnahme auf die Beurteilung des zuständigen AWN geäussert. Bei einer Oberkante des Erdgeschosses auf einer Kote von 414.84 m ist bei Pegelständen von 414.42 m (30-jährliches Hochwasser), 414.59 m (100- jähr-liches Hochwasser) und 414.77 m (300-jährliches Hochwasser) mit Überflutungen zu rechnen. Das AWN hat daher die Verwendung von hochwassersicheren Fenstern und Türen im Erdgeschoss empfohlen.