Auffassung der Beschwerdeführerin (Replik S. 3 Ziff. 2) von der Bestandesgarantie gedeckt. 2.4 Nicht verfangen kann auch die Kritik an den Bauplänen (Beschwerde S. 5 lit. d). Namentlich weisen die Baupläne auch das gewachsene Terrain aus (vgl. Plan 03 Fassaden und Schnitt Mst. 1:100, rev. 24.10.2015). Bei der geltend gemachten möglichen Gefährdung des KIGBO-Objektes auf KTN G.________ sowie des auf Pfählen stehenden L.________ handelt es sich − soweit ersichtlich − um eine unsubstantiierte Mutmassung; in den Akten findet sich keine Grundlage für eine solche Annahme.