dadurch, dass eine bestehende Baute vom Seeufer (weiter) zurückgenommen wird, wird die Situation aus gewässerschutzrechtlicher Sicht indessen immerhin (geringfügig) verbessert, was nicht ernsthaft bestritten werden kann. Mit dem Sachverhalt, der dem Bundesgerichtsurteil 1C_558/2015 vom 30. Septem-ber 2016 zu Grunde lag, lässt sich die vorliegende Konstellation nicht vergleichen. Insbesondere betraf jener Fall gerade nicht einen bestandesrechtlich geschützten Wiederaufbau, sondern einen Neubau. Innerhalb des bestehenden Volumens befindet sich vorliegend auch die neue Garage, die nur einen bereits bestehenden Bauteil ersetzt. Auch sie ist mithin entgegen der