Die Neubaute hält sich an die bisherigen Grundmasse. Innerhalb des bestehenden Volumens erfolgt auch die Garagenerweiterung und der Hauseingang (Beschwerde S. 4 lit. c). Die bestehende Mauer im Südbereich gegen die Kantonsstrasse wird durch eine Mauer ersetzt, welche sich ein bis zwei Meter näher bei der Strasse befindet. Zwar bleibt der Gewässerabstand nach wie vor unterschritten; dadurch, dass eine bestehende Baute vom Seeufer (weiter) zurückgenommen wird, wird die Situation aus gewässerschutzrechtlicher Sicht indessen immerhin (geringfügig) verbessert, was nicht ernsthaft bestritten werden kann.