Gisler, a.a.O., S. 66). 2.2 Es ist zwar zutreffend, dass das bisherige Steildach/Giebeldach durch eine Flachbedachung ersetzt werden soll. Indessen hält sich die Ersatzbaute zum einen an die Grundrisse der bestehenden Baute; zum andern werden auch die baugesetzlichen Vorgaben an die Höhe eingehalten, was unbestritten ist. Die Erhöhung des Gebäudes gegenüber der bestehenden Baute (wobei die Oberkante des Flachdaches nach wie vor unter der Giebelhöhe der bestehenden Baute bleibt) erklärt sich mit der Anpassung der Raumhöhen an zeitgemässes Wohnen.