Ein eigentliches Hochwasserschutzkonzept sei nicht erforderlich; der Wasserspiegel des Zugersees liege bei einem 300-jährigen Hochwasserereignis bei 414.77 m ü.M., das Erdgeschoss auf einer Kote von 414.84 m ü.M.. Zudem habe das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) empfohlen, hochwassersichere Fenster und Türen im Erdgeschoss zu verwenden (Erw. 5).