SRSZ 442.111) vom 18. Januar 2000 negiert worden (Erw. 3.6). Im Lichte 6 der Bestandesgarantie sei davon auszugehen, dass das ganze bestehende Wohnhaus inkl. Garage rechtmässig erstellt worden sei (Erw. 4.4.2). Die Gebäudehöhe werde zwar geringfügig erhöht. Dies stehe aber im Zusammenhang mit der Anpassung der Raumhöhen an heutige Verhältnisse und sei auch unter dem Wiederaufbaurecht zulässig. Das Wohnhaus verliere aufgrund des Flachdaches insgesamt an Volumen. Auch in Bezug auf die Nutzung erfahre das Haus keine Änderung.