Die neue (Ersatz-)Baute wahrt den bisherigen Grundriss (vgl. Plan 01 Situation Mst. 1:500, rev. 30.11.2015; Plan 02 Erdgeschoss/Obergeschoss mit Umgebung, Mst. 1:100, rev. 24.10.2015). Das Erdgeschoss tritt gegen die Kantonsstrasse (d.h. Südostfassade) als das Terrain überragendes Untergeschoss in Erscheinung. Die kürzeste Entfernung zwischen Haus und Kantonsstrasse beträgt 3.65 m. Das Niveau der beiden Garagen auf der Südseite des Gebäudes differiert entsprechend vom Niveau des Erdgeschosses. Sie befinden sich in einer Distanz von rund 4.70 m bis zur Parzellengrenze (zur Strassenparzelle KTN J.________) und von rund 6.2 m bis zur (Kantons-)Strasse.