Mit Vernehmlassung vom 7. Dezember 2016 beantragt der Beschwerdegegner, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 15. November 2016 sei vollumfänglich abzuweisen und der Baubewilligungsentscheid vom 1. Februar 2016 sei zu bestätigen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdeführerin. Der Gemeinderat Arth hat keine Vernehmlassung eingereicht.