F. Das Sicherheitsdepartement beantragt mit Vernehmlassung vom 22. November 2016 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführerin. Denselben Antrag stellt das ARE vernehmlassend am 29. November 2016. Der Beigeladene beantragt mit Eingabe vom 5. Dezember 2016 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Mit Vernehmlassung vom 7. Dezember 2016 beantragt der Beschwerdegegner, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 15. November 2016 sei vollumfänglich abzuweisen und der Baubewilligungsentscheid vom 1. Februar 2016 sei zu bestätigen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdeführerin.