E. Gegen diesen RRB (versendet am 25.10.2016) lässt die A.________ AG mit Eingabe vom 15. November 2016 (Postaufgabe am gleichen Tag) fristgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz erheben mit den folgenden Anträgen: Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz oder den Gemeinderat Arth zur Neubeurteilung zurückzuweisen, soweit die Baubewilligung nicht ohne Weiteres zu verweigern ist, unter Kosten- und Entschädigungsfolge für alle Instanzen.