Diese ist ebenfalls Eigentümerin der auf der anderen Seite der Zugerstrasse gelegenen Grundstücke KTN H.________ und KTN I.________. Die Tiefe des Grundstückes (Distanz Zugerstrasse bis Seeufer) beträgt zwischen rund 10 m und rund 22 m. Das Grundstück ist derzeit mit einem Wohnhaus, einer (nördlich ans Haus angebauten) Einzelgarage und dem L. überbaut. Dieses bestehende Wohnhaus unterschreitet sowohl den Strassen- als auch den Gewässerabstand und wird auch den kommunalen baureglementarischen Anforderungen an die Vorplatztiefe nicht gerecht (5.50 m gemäss Art. 19 des kommunalen Baureglements [BauR] vom 8.12.1991).