A. Mit Baugesuch vom 7. Juli 2015 (Eingang am 28.7.2015) ersuchte C.________ den Gemeinderat Arth um die Bewilligung für den Abbruch und Neubau des Wohnhauses (im Wiederaufbaurecht) sowie den Umbau des L.________ auf dem Grundstück KTN F.________ Arth, D.________, das sich im Eigentum von E.________ befindet. Das Grundstück liegt zwischen dem Zugersee und der Zugerstrasse; es stösst auf einer Länge von rund 47 m an den Zugersee und auf einer Länge von rund 43 m an die Zugerstrasse. Nördlich schliesst sich das Grundstück KTN G.________ (im Eigentum der A.________ AG) an. Diese ist ebenfalls Eigentümerin der auf der anderen Seite der Zugerstrasse gelegenen Grundstücke KTN H._____