10 4.3 Die Darstellung des Beschwerdeführers, die Flächen des Liftschachtes im OG sowie des Vorraumes im EG seien nicht zur BGF hinzugerechnet worden (Beschwerde S. 5 Ziff. 5), ist tatsachenwidrig (vorstehend Erw. 1.3; angefochtener Entscheid Erw. 3.6; Vernehmlassung des Sicherheitsdepartements S. 2 Ziff. 2; Vernehmlassung der Beschwerdegegner S. 4 Ziff. 5.1).