4.2.2 Die beim Vorprojekt vom Regierungsrat noch offene Frage betreffend die Pergola (vgl. vorstehend Erw. 1.2), ist beim vorliegenden, überarbeiteten Bauprojekt kein Thema mehr. Wie die Beschwerdegegner in ihrer Vernehmlassung vom 13. April 2015 im Einspracheverfahren (betreffend die Einsprache der Drittpartei R.C.) darlegten (S. 5 Ziff. 6), ragt der Rollladenkasten nicht (mehr) in die 45°-Linie hinein und weisen die betreffende Terrassenfläche bzw. der Rollladen und die drei Stützpfeiler keine fassadenähnliche Wirkung auf. Diese Ausführungen sind zutreffend.