Der dem vorliegend zu beurteilenden Bauprojekt zugrunde liegende Grundrissplan (Nr. 2014-06-102 vom 12.12.2014) weist für die Aufbaute für Wohnen/Essen sowie die Fassadenlänge des Attikageschosses die gleichen Dimensionen aus. Mit der Liftaufbaute, die nach wie vor mit 3.15 m in den 45°- Bereich hineinragt, wird das zulässige Drittel gegenüber der Fassade des darunter liegenden OG von über 20 m längstens eingehalten.