Bereits im RRB Nr. 1083/2013 vom 19. November 2013 hat der Regierungsrat gestützt auf die dem damaligen Projekt zugrundeliegenden Pläne festgehalten (Erw. 5.3), dass die Aufbaute für den Lift im Südwesten mit einer Länge von 3.15 m weniger als ein Drittel des darunter liegenden OG von rund 22.6 m misst; die Aufbaute im Nordwesten für Wohnen/Essen betrage mit einer Länge von 3.8 m exakt ein Drittel der Fassadenlänge des Attikageschosses von 11.41 m.