Das Bundesgerichtsurteil 1C_182/2016 vom 22. September 2016 (i.Sa. F. vs. BR Einsiedeln) ist nicht einschlägig. Dort ging es um eine Zonengrenzkorrektur im Bereich einer bestehenden (bisher ausserhalb der Bauzone verlaufenden) Strasse, womit nur dem Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet Nachachtung verschaffen wurde. Irgendwelche faktischen und/oder rechtlichen Konsequenzen auf die Anstösser waren hiermit nicht verbunden. Entsprechend hielt das Bundesgericht fest, dass es sich anders verhalten würde, wenn die Zo-