Das Verfahren sei korrekt abgelaufen. Es sei nicht zu beanstanden, wenn die Hochbaukommission die Bauherrschaft auf Mängel des Bauprojekts aufmerksam mache und weitere Unterlagen einfordere. Der Präsident der Hochbaukommission sei zwar Mitglied des Gemeinderates. Hieraus lasse sich jedoch noch keine unzulässige Vorbefassung ableiten, welche eine Ausstandspflicht nach sich ziehen würde.