- Die beiden Ankleideräume im OG müssten bei der Ermittlung der anrechenbaren AZ mitberücksichtigt werden (Erw. 6.1 ff.). Das Verwaltungsgericht bestätigte mit VGE III 2013 218 vom 24. September 2014 diesen Entscheid betreffend die Überschreitung der AZ. Zu den weiteren vor dem Regierungsrat umstrittenen Fragen äusserte sich das Verwaltungsgericht nicht.