2 2015 auch A.________ Stellung. Ebenso äusserte er sich am 22. September 2015 zu weiteren von der Bauherrschaft eingereichten Unterlagen. Gestützt auf den Gesamtentscheid des ARE vom 5. August 2015 wies der Gemeinderat Freienbach mit GRB Nr. 363 vom 5. November 2015 die Einsprachen ab und erteilte die Bewilligung für den Abbruch und den Neubau des Einfamilienhauses mit Aussenpool und Garage unter Auflagen, Bedingungen und Vorbehalten.