A. Die B.________ bzw. die Einfachen Gesellschafter L./M. sind Eigentümer (zu Gesamteigentum) des Grundstücks KTN C.________, O.________, S.________, Gemeinde Freienbach, im Halte von 578 m2. Es ist (nur) durch die O.________ (KTN D.________, im Eigentum der Gemeinde) vom östlich gelegenen Grundstück KTN E.________ getrennt, das sich im Alleineigentum von A.________ befindet. Im Amtsblatt Q.________ wurde das Baugesuch der B.________ betreffend Abbruch und Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Aussenpool auf dem Grundstück KTN C.________ publiziert und öffentlich aufgelegt. Hiergegen erhob neben anderen innert Frist auch A.________ Einsprache.