Im Übrigen kann ebenfalls innert 30 Tagen seit Zustellung subsidiäre Verfassungsbeschwerde* erhoben und die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten gerügt werden (Art. 113 ff. BGG). Bei gleichzeitiger ordentlicher Beschwerde sind beide Rechtsmittel in der gleichen Rechtsschrift einzureichen. 5. Zustellung an: - den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin (2/R) - den Rechtsvertreter der Vorinstanz (2/R) - die Rechtsvertreterin der Beschwerdegegnerin (2/R) - das Baudepartement (EB) - und die Eidg. Wettbewerbskommission WEKO, 3003 Bern (A).