ersetzen. Die Beschwerde erweist sich damit als begründet. Die angefochtene Zuschlagserteilung an die Beschwerdegegnerin wird aufgehoben und die Sache zur korrekten Durchführung der Submission an die Vorinstanz zurückgewiesen. Bevor dabei ein Offertvergleich erfolgt, ist zu prüfen, ob erstens die Beschwerdeführerin 21 mit der Unternehmervariante die Eignungskriterien erfüllt und zweitens, die Variante die Voraussetzung der funktionalen Gleichwertigkeit mit der Amtsvariante erfüllt.