Ergäbe sich nämlich, − was vorliegend offen bleiben kann − dass die Unternehmervariante diese Prüfung nicht besteht, dann würde kein Bundesbeitrag geleistet, womit der Zuschlag an die Unternehmervariante ausser Betracht fiele. Ergibt die Prüfung durch diese Fachleute jedoch, dass die Anforderungen erfüllt sind, wird einerseits auch für die Unternehmervariante der Bundesbeitrag geleistet und anderseits besteht dann Gewähr, dass auch die Leistungskriterien erfüllt sind. Mithin besteht in diesem Punkt kein nicht zu tolerierendes Risiko. Wie die Prüfung des Bundes ausfallen würde, ist auch der Vorinstanz nicht bekannt.