Soweit also die Vorinstanz geltend macht, mit der Unternehmervariante ein viel zu hohes Risiko einzugehen, weil der Bund bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Abgeltung von 75% der Investitionskosten leiste und das Projekt entspre- 20 chend im Detail durch Fachleute des BAFU geprüft werde, so wird genau dadurch das Risiko auch der Unternehmervariante minimiert. Ergäbe sich nämlich, − was vorliegend offen bleiben kann − dass die Unternehmervariante diese Prüfung nicht besteht, dann würde kein Bundesbeitrag geleistet, womit der Zuschlag an die Unternehmervariante ausser Betracht fiele.